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Unsere Highlights für SIE!
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+ Der Versicherer leistet bereits ab Pflegestufe I ! ?
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+ Leistungen in Pflegestufe II sollten (wegen des bereits sehr großen Kapitalbedarfs in dieser Pflegestufe!) möglichst > 60% des Max-Betrages liegen ! ?
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+ Kann die Höhe der Leistungen innerhalb der einzelnen Pflegestufen individuell festgelegt werden ?!
[Hintergrund dieser Frage ist, dass die oft angebotenen Leistungsstaffeln von 50 oder 60% für Pflegestufe II ggf. Differenzen zu Ihren Ungunsten im Pflegefall auflassen. Die Kosten für eine durchaus bereits intensive Betreuung in Pflegestufe II können hier durchaus Lücken aufkommen lassen !]
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+ Verzicht des Versicherers auf ein Kündigungsrecht (nach Leistungsfall) ! ?
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+ Wird auch bei der Pflege durch Laien voll erstattet ? !
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+ Gibt es eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall (möglichst auch schon ab PflSt I) ? !
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+ Ist eine Dynamik (auch im Leistungsfall) im Vertrag eingeschlossen ? !
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+ Der Versicherer bemisst die Pflegeleistung nicht nur an der gesetzlich festgesetzten Pflegestufe durch den MD (Medizinischen Dienst), sondern lässt eine Bewertung auch nach einer objektiven klar definierten (in den Versicherungsbedingungen beschriebenen) Punktestaffel und/oder ggf. SOGAR durch Ihren Hausarzt zu ! ?
[Das ist ebenfalls ggf. sehr wichtig, da schon die Pflegestufe II (wegen der desaströsen finanziellen Mittellage der Gesetzlichen Pflegepflichtversicherung) bereits nur sehr erschwert vergeben wird !]
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+ Zahlt der Versicherer auch in Pflegestuf 0 (= das sogn. Demenz-Geld), also auch schon AUSSERHALB gesetzlicher Festlegung der PflSt. gem SGB ? !
>>> ACHTUNG! AKTUELL EINZIGARTIGES ANGEBOT!
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| ACHTUNG! Es ist geglungen ... |
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... das neue Meisterstück des AFS Versicherungsexperten-Teams: |
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Mehr dazu unter "Unser Service" oder "Pflege OPTIMAL"! |
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| Neuer einmaliger Sondertarif! |
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Nach langer Zeit der Ungewissheit konnten wir nun unseren guten, altgedienten Sondertarif “Pflegezusatzrente ohne Gesundheitsprüfung und mit nur EINER Gesundheitsfrage”, mit nur geringfügigen Änderungen in den Zugangsvoraussetzungen* (vgl. auch die Tarifbeschreibungen auf den weiteren Seiten), in die Verlängerung schicken! [Sie erinnern sich: Dieser einmalige Tarif sollte zum Jahresende ganz geschlossen werden! ...] Lesen folgend mehr dazu >>> |
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S O N D E R- R A H M E N V E R T R A G !
EXKLUSIV BEI UNS = EXKLUSIV für Sie:
*PFLEGEABSICHERUNG MIT NUR EINER EINZIGEN GESUNDHEITSFRAGE - nämlich nach:
MS, Alzheimer, Morbus Parkinson und Demenz*!
Und dennoch: Volle Leistungen bereits ab Pflegestufe I, Festlegung des Pflegegrades nach ADL-Einstufung, und/oder durch den Hausarzt !!
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[* Zum 1.8.2010 wurde der Rahmenvertrag bereits erheblich eingeschränkt! Seit 2012 ist DIESER SONDER-TARIF nun NUR NOCH ZUGÄNGLICH FÜR PERSONEN MIT EINEM EINTRITTSALTER ab 60 Jahre (UND ÄLTER)! ]
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| * Und das sind jetzt DIE NEUEN ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN: |
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Ab Versicherungsbeginnalter 60J. bleibt alles wie gehabt! Nur eine Frage; keine gesonderte Gesundheitsprüfung — Versicherungsschutz der Marke “Leicht gemacht”!! Einfach BEWÄHRT – einfach KLASSE! |
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| ABER ... es geht noch mehr! |
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Denn auch für alle jüngeren Jahrgänge können wir, durch die Vielzahl unserer anderen TOP-Tarife, auch bei schwierigeren Fällen (JEDOCH NICHT bei Vorliegen einer der oben genannten Erkrankungen und/oder bei schon bestehendem Bezug oder laufender Beantragung einer EU-Rente!!!) mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen TOP-Versicherungsschutz bereit stellen! |
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[WICHTIG! Die in diesem Rechner integrierten Werte lassen sich - abhängig von Ihrem Gesundheitszustand - natürlich mit dem OPTIMAL FÜR SIE PASSENDEN TARIF noch DEUTLICH GÜNSTIGER gestalten! Sie dienen also erst einmal zur reinen ORIENTIERUNG!]
[HINWEISE! a) Lassen Sie die Pflegegrundkosten einfach durch die Auswahl Ihres Bundeslandes automatisch errechnen! b) Sie können aber natürlich Ihre zu erwartende mtl. Rente, die Sie zur Deckung der Kosten aufbringen können oder möchten (=z.B. Teile Ihrer Altersrentenansprüche) variieren; Ihre Rentenlücke wird dann automatisch berechnet! c) Im Weiteren können Sie dann eine MUSTER-BEISPIEL-LÖSUNG berechnen; z.B. BASIC = nur Absicherung in PflSt. III; KLASSIK = Absicherung in PflSt. II+III und EXKLUSIV = Absicherung in PflSt. I+II+III.
d) Drucken Sie sich dann einfach Ihren Beispiel-Vorschlag aus - und BESPRECHEN SIE DIESEN DANN SPÄTER IN RUHE MIT UNS !]
>>> WICHTIG! WICHTIG! WICHTIG!
Noch einmal: Erst mit KENNTNIS IHRES GESUNDHEITSZUSTANDES können wir Ihnen erst IHR OPTIMALES, INDIVIDUELL ABGESTIMMTES ANGEBOT erstellen!
Wenn Sie hier bereits einmal eine Orientierungsrechnung gemacht haben, ist das lediglich ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung!
ABER ACHTUNG! Die tatsächliche Prämie kann - wie gesagt - abhängig von Ihrem Gesundheitszustandes durchaus erheblich geringer ausfallen!!!
DARUM -- FRAGEN SIE UNS!